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Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungs- und Begleitdolmetschen

Übersetzen und Dolmetschen werden oft verwechselt. Unter Übersetzen versteht man die schriftliche Übertragung eines Textes, unter Dolmetschen hingegen die mündliche Übertragung des gesprochenen Worts.

 

Das Übersetzungsbüro Mainz bietet Ihnen Dolmetscherdienste für private, behördliche und geschäftliche Anlässe: bei Verhandlungen und Besprechungen, Konferenzen und Kongressen sowie bei Gerichtsverhandlungen. Mit Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungs- und Begleitdolmetschen finden Sie beim Übersetzungsbüro Mainz sämtliche Formen des Dolmetschens.

 

Beim Konsekutivdolmetschen macht sich der Dolmetscher während der Redebeiträge Notizen und gibt anschließend das Gesagte in der Zielsprache wieder. Konsekutivdolmetschen ist also ein zeitversetztes Dolmetschen, bei dem die Sprachübertragung erst stattfindet, nachdem der Redner gesprochen hat. Diese Form des Dolmetschens (Konsekutivdolmetschen) kann zum Beispiel bei einem Arbeitsessen, einem Kundengespräch oder einer Betriebsbesichtigung erfolgen.

 

Beim Simultandolmetschen ist das anders. Simultandolmetscher arbeiten paarweise in einer verglasten, schalldichten Kabine. Der Redner spricht in ein Mikrofon, während der Dolmetscher ihn über einen Kopfhörer hört und das Gesagte fast zeitgleich, also praktisch ohne Verzögerung, wiedergibt. Die Konferenzteilnehmer hören den Dolmetscher bzw. die gewünschte Sprache über einen Kopfhörer.

 

Simultanes Dolmetschen oder Simultandolmetschen kann als Kabinendolmetschen, Dolmetschen mit Personenführungsanlage, Relaisdolmetschen, Flüsterdolmetschen, Vom-Blatt-Übersetzen oder Gebärdensprachendolmetschen stattfinden. Beim simultanen Gerichtsdolmetschen handelt es sich meist um Flüsterdolmetschen. Der Dolmetscher sitzt in der Regel neben dem Angeklagten oder Zeugen und verdolmetscht zeitgleich flüsternd die Redebeiträge der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Gutachter.

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