Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
Übersetzungsarbeiten stellen eine besondere Art von Dienstleistungen dar. Sie können daher nur zu diesen Geschäftsbedingungen ausgeführt werden. Anders lautende Bedingungen, auch wenn sie sich auf
dem Auftragsvordruck des Auftraggebers befinden, werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch das Übersetzungsbüro bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie gelten ab dem 01.01.2001.
1. Berechnungsgrundlage
Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der Umfang auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes ermittelt. Eine Normzeile hat 55
Zeichen.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrads und die Festlegung etwaiger Zuschläge bleibt dem Übersetzungsbüro vorbehalten.
Für die Erledigung von Eilaufträgen, kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25% bis 100% in Rechnung gestellt werden.
Werden Übersetzungsarbeiten oder sonstige artverwandte Dienstleistungen (Schreib-, Korrekturarbeit, Dolmetscherdienste, u. Ä.) auf Stundenbasis abgerechnet, so erfolgt die Abrechnung anhand vorab
getroffener Vereinbarungen über den Stundensatz. Wird als Abrechnungsgrundlage ein Seitenpreis vereinbart, so erfolgt die Berechnung auf der Basis der Normseite nach DIN (25 Schriftzeilen à 55
Zeichen). Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite.
Fahrtzeiten (z.B. bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher Fahrtkosten nach Beleg,
bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der Auslagen in
Rechnung gestellt.
Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist. Alle in Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise. Zahlungsziele, Skonti
oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt, es sei denn, sie sind ausdrücklich vereinbart.
2. Mindestgebühr
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale, entsprechend gültiger Preise erhoben.
3. Zahlung
Honorarrechnungen für Übersetzungsaufträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und rein netto zur Zahlung fällig. Gemäß dem neuen EU- und deutschen Zivilrecht fallen ab dem 31. Tag
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB.
Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen Aufträgen mit langen Lieferfristen ist das
Übersetzungsbüro berechtigt, zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung der Übersetzung von der vorherigen Begleichung
des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden (Zug-um-Zug-Leistung). Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist das Übersetzungsbüro berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an,
Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zzgl. Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung Eigentum des Übersetzungsbüros.
5. Urheberrecht
Das Übersetzungsbüro behält sich die Urheberrechte vor.
6. Liefertermin und Lieferung
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter
Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart bei dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen. Kann der Liefertermin wegen Höherer Gewalt oder aus
anderen Gründen, die vom Übersetzungsbüro nicht zu vertreten sind, (Verkehrsstörung, Ausfall der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen, behördliche
Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel, etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden, ist das Übersetzungsbüro berechtigt, entweder vom Vertrag
zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt, für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag
zurückzutreten. Weitergehende Rechte (insbesondere Schadenersatzansprüche) sind für solche Fälle ausgeschlossen.
7. Ausführung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen beigefügt worden sind, in die allgemein übliche,
lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich bzw. mentalitätsgerecht vorgenommen. Für den Fall,
dass das Übersetzungsbüro aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der
Auftraggeber, das Übersetzungsbüro in vollem Umfang von einer solchen Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls erstellten Glossare bleiben Eigentum des
Übersetzungsbüros.
Für Fehler in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Dies
gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für den Verlust der dem Übersetzungsbüro überlassenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl,
Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Übersetzungsbüro behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro bei Auftragserteilung über besondere Ausführungswünsche (Übersetzung auf Datenträgern, Druckreife, Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten.
Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen etc.)
unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Übersetzungsarbeiten konstruktiv mitzuwirken und für sachliche
Rückfragen einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften überlässt der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro ein Original und eine Kopie als Vorlage und
Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim Übersetzungsbüro verbleiben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit,
so ist das Übersetzungsbüro nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der durch die unterlassene Mitarbeit
entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf. entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn das Übersetzungsbüro vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der
Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Übersetzungsbüro nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die hier aufgeführten
Geschäftsbedingungen an.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, die zu übersetzenden Texte und sämtliche Tatsachen, die ihm mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Es ist jedoch
berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Übersetzungsbüro und werden einschließlich der Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit und
der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw. gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw. die Datensätze gelöscht.
10. Versand
Der Versand erfolgt im Allgemeinen, d.h. wenn keine besonderen Versandanweisungen des Auftraggebers vorliegen, als unverschlüsselte Datensätze im DFÜ-Verfahren bzw. per E-Mail. Die Gefahr der
Versendung der geleisteten Übersetzungsarbeit geht mit Versendung der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. Aushändigung an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber
über. Für verloren gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber in solchen Fällen
keine Schadenersatzansprüche für verlorene Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend machen.
11. Reklamationen & Mängelbeseitigung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen an die Sprachdienstleistung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine spezifischen Anforderungen ersichtlich sind,
wird diese nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information ausgeführt.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche
Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind,
fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen.
Reklamationen sind dem Übersetzungsbüro vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert der Auftraggeber einen in der Sprachdienstleistung
objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist das Übersetzungsbüro verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der
Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen
ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übertragung der Übersetzung bzw. Erbringung der Leistung und bei versteckten Mängeln nach
Ablauf von zehn Tagen nach deren Entdeckung beim Übersetzungsbüro eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der
Sprachdienstleistung zustehen könnten.
12. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz
Das Übersetzungsbüro haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, und zwar maximal in Höhe des Auftragswerts. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein.
Eine Garantie für die Druckfertigkeit der Übersetzungen kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt hat und die Möglichkeit zur Kontrolle innerhalb eines angemessenen Zeitraums bestand. Sollten die o.g. Punkte nicht erfüllt worden
sein, sind Garantie- bzw. Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen, Schäden durch Inanspruchnahme
Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
13. Ausführungen durch Dritte
Das Übersetzungsbüro darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern es dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen. Dabei haftet es nur für eine sorgfältige Auswahl. Der
Sorgfaltspflicht bei der Auswahl gilt in jedem Falle Genüge getan, wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Übersetzer/Dolmetscher handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich
vereidigt/ermächtigt ist. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Übersetzer eingesetzten Dritten ist nur mit Einwilligung des Übersetzungsbüros erlaubt. Grundsätzlich besteht die
Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro.
14. Amtliche Beglaubigungen
Auf Wunsch können Urkundenübersetzungen beglaubigt werden, damit sie von den zuständigen Behörden anerkannt werden. Für diese Beglaubigungen wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Für die
richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften in handschriftlich ausgefertigten Urkunden wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für unleserliche Eigennamen und Zahlen in Personenstandsurkunden
oder sonstigen Dokumenten.
15. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem
Zeitpunkt eventuell geleisteten Arbeiten bezahlt werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten
kommende gültige Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
18. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich
widerspricht.